Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Alle Fahraufträge werden von uns aufgrund der nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Durch das Erteilen eines Fahrauftrages werden diese vom Kunden vollumfänglich anerkannt.
  2. Trifft innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum keine Zahlung ein, könnte das Fahrzeug durch Zuerilimo.ch weiter vermietet werden. Der Auftrag kann innerhalb 5 Tagen schriftlich annulliert werden (Email, Fax, Brief). Trifft ohne schriftliche Annullation des Kunden keine Zahlung ein, wird der umstehend genannte Betrag von Zuerilimo.ch eingefordert.
  3. Der Widerruf eines Fahrauftrages kann jederzeit erfolgen. Bei mehr als 30 Tagen vor Auftragsbeginn Rückerstattung des Mietpreises abzgl. Fr. 400.-. 30 Tage vor Auftragsbeginn keine Kostenrückerstattung. Vorbehalten bleibt die Rückerstattung der Anzahlung in den Fällen höherer Gewalt.
  4. Die Fahrzeuge werden immer zusammen mit einem Chauffeur angeboten und zur Verfügung gestellt. Der Chauffeur sowie Benzin sind im Preis immer inbegriffen.
  5. Die Fahrzeuge sind genügend versichert, mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
  6. Die Fahrzeuge verfügen für alle Kunden über Anschnallvorrichtungen. Von Gesetzes wegen sind die Kunden verpflichtet, während der Fahrt angegurtet zu bleiben. Im Widerhandlungsfall lehnen wir jede Haftung ab.
  7. Im Falle höherer Gewalt oder Defekten am Fahrzeug können die Fahrzeuge nicht eingesetzt werden. In solchen Fällen oder auch einem Unfall können wir für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Kann der Auftrag wegen Defekten an den Limousinen nicht begonnen werden, werden sämtliche Zahlungen an den Kunden zurück vergütet.
  8. Autobahn-(Schweiz ausgenommen), Tunnel- & Fährgebühren sind nicht im Mietpreis inbegriffen.
  9. Alle Fahrten werden bezüglich aufgewendeter Zeit und gefahrener Kilometer ab Standort Wohlen AG verrechnet. Ausgenommen sind die Kantone Aargau, Zürich, Zug und Luzern bei denen für Sie keine Kosten bei der Anfahrt von Wohlen AG bis zu Ihrem Auftragsstart, und von Ihrem Auftragsende bis Wohlen AG entstehen. (Restliche Kantone nach Absprache mit uns.)
  10. Alle unsere Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge.
  11. Das Auftragsende ist umseitig zeitlich festgehalten. Verlängerungen sind nur nach Absprache möglich.
  12. Bei Fahrten über die Nacht (d.h. mit Übernachtung) gehen die Spesen für Verpflegung und Unterkunft des Chauffeurs zulasten des Kunden, soweit nicht anders vereinbart.
  13. Bei Fahrten ab 5 Stunden hat der Chauffeur auf Kosten des Kunden Anspruch auf eine Mahlzeit.
  14. Der Kunde haftet für die Verschmutzung des Fahrzeuges (ausserordentliche Reinigungskosten) und die durch ihn verursachten Beschädigungen am Fahrzeug (Reparatur- und Ersatzkosten sowie entgangener Gewinn).
  15. Das Mitnehmen von eigenen Getränken ist erlaubt, es wird jedoch eine Gebühr von 50.00 Fr. erhoben, für die Benutzung der Gläser und Reinigung. In diesen 50.00 Fr. nach Wunsch ist eine Flasche Sekt inbegriffen.

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